Alvar Freude: August 2010 Archive
Am gestrigen 18. August verhandelte das Landgericht Hamburg über die Klage wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung gegen den Web-Blaster. Im Laufe der Verhandlung hat die Klägerin ihre Klage zurückgezogen. Zuvor hat das Gericht deutlich gemacht, dass es eine Urheberrechtsverletzung nicht sieht – diese aber für den Fall, dass auf dem Server des Web-Blasters Kopien der geblasteten Seiten liegen, möglich sein könnte. Um diese Behauptung der Klägerin zu überprüfen, hätte das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben, was für sie mit zusätzlichem Kostenrisiko verbunden wäre.
Daher hat sie ihre Klage zurückgezogen. Für den Blaster ist das in sofern schade, dass es nun kein Urteil gibt – aber der Klägerin hat es ein teures Gutachten erspart. Denn ich bin mir sicher, dass auch ein Gutachter nicht zu dem Schluss gekommen wäre, dass der Web-Blaster fremde Inhalte speichert.
Eine ausführlichere Beschreibung gibt es nebenan im ODEM.blog: Klage gegen den Web-Blaster zurückgezogen