Der Hase und der Strafbefehl

In den letzten Wochen hat ein Strafbefehl gegen einen Blaster-User im Forum für Aufregung gesorgt. „Hase“ alias Andreas G. hatte diesen erhalten, nachdem ein anderer Nutzer (Thorsten G.) gegen ihn Strafanzeige gestellt hat.

Eins vorweg: nein, auch in Zukunft muss kein Blaster-User damit rechnen, von missgünstigen Mitusern vor die Staatsanwaltschaft gezogen zu werden.

 

Aber der Reihe nach: Andreas G. hat seit Monaten im Forum herumgepöbelt und alle anderen massiv provoziert. Vor einigen Jahren hatte er schon mal „virtuelles Hausverbot“, das auch einige Zeit (ein oder zwei Jahre?) Ruhe brachte. Aber irgendwann kam er wieder und nahezu jeder andere Nutzer wünschte sich, dass er Ruhe gibt. Dabei ging es nicht nur um massiv unter die Gürtellinie gehende Pöbeleien, sondern auch Pädo-Texte usw. Als er dann mit „Sieg heil!“ eine eindeutig strafbare Äußerung hinterlassen hat, wurde er von Thorsten G. auf meinen Rat hin angezeigt, den Text habe ich entfernt.

Daraufhin hat mich der ermittelnde Polizist um Details gebeten (Anmeldedaten von Andreas G., kompletter Text, IP-Adresse). Da wir im Blaster keine weiteren Anmeldedaten haben, konnte ich neben dem Text nur die IP-Adresse herausgeben. Daher sind Thorsten G. und ich als Zeugen im Strafbefehl ausgeführt. Der Strafbefehl lautet auf 40 Tagessätze à 50 Euro, also 2000 Euro.

So weit die Zusammenfassung des Ablaufs.

 

Aber was bedeutet das für den Blaster? Muss jeder, der mal irgendeine von anderen nicht tolerierte Außerung getätigt hat mit Strafanzeige und Strafbefehl rechnen?

Nein! Die Äußerung von Andreas G. war eindeutig strafrechtlich zu beanstanden. Es war kein Dummer-Jungen-Streich, nicht nur eine Provokation sondern eine geplante und in verschiedensten Varianten immer wieder auftretende Straftat. Die Äußerung war nicht in einen satirischen, dokumentarischen oder anderweitig erlaubten Kontext eingebunden. Dieser Zusammenhang war den Ermittlungsbehörden auch entsprechend bekannt.

Abgesehen davon: Hätte sich Andreas G. rechtzeitig an einen Rechtsanwalt gewandt wäre das Strafverfahren möglicherweise gegen eine Geldauflage einstellt worden. Das ist bei solchen Sachen oft üblich. Und auch vor Gericht wären wahrscheinlich keine 40 Tagessätze zusammen gekommen.

Als Lehre kann man daraus ziehen: selbstverständlich ist auch der Blaster kein rechtsfreier Raum. Genauso wie das Internet war er noch nie ein rechtsfreier Raum. Wer strafbare Äußerungen verbreitet kann zur Verantwortung gezogen werden. Im Blaster wie an anderen Orten. Damit es aber so weit kommt, muss man sehr eindeutige Texte schreiben. „Sieg heil! Furzgas heil!“ ist eine entsprechend eindeutige Äußerung, und da habe ich auch nur begrenzt Mitleid, wenn jemand wegen einer solchen angeklagt wird oder einen Strafbefehl erhält.

Gleichzeitig muss eine solche Äußerung den Ermittlungsbehörden erst einmal bekannt werden. Üblicherweise verschwindet sowas im Blaster durch das Bewertungssystem sehr schnell – und im neuen Blaster wird das noch besser passieren. Das können wir als Konsequenz für die Zukunft sehen: im neuen Blaster (der schon lange angekündigt ist, nun aber wirklich bald fertig wird!) werden die Selbstreinigungskräfte besser funktionieren. 

 

In den letzten Jahren gab es übrigens immer wieder mal Ermittlungen wegen Texten im Assoziations-Blaster. Meistens ging es darum, dass jemand Unbeteiligtes bewusst und in eindeutiger Art beleidigt oder diffamiert wurde. Und manchmal ging es auch um kinderpornographische Texte. Es betraf nie Stammuser, sondern immer nur einzelne Pöbeleien. Und einmal ging es um einen angekündigten Selbstmord. Die entsprechenden Texte waren aber immer sehr eindeutig, von Euch Stammusern betrifft das keinen. Und meistens waren die Texte sehr alt, so dass die jeweiligen Täter gar nicht mehr ermittelt werden konnten.

 

Jetzt mag es vielleicht die eine oder andere Forderung geben, wir sollten keine IP-Adressen mehr speichern. Wir benötigen dies aber zur Abwehr von Angriffen, Spammern und ähnlichen Gestalten. So werden im Blaster beispielsweise täglich mehrere tausend Spams automatisch rausgefiltert. Dies werden wir nicht aufgeben, um „Sieg Heil“-Rufer vor Strafverfolgung zu schützen. 

 

 

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20 Kommentare

Zum Abwehren von SPAM und Angriffen braucht man keine originale IP. Es reicht ein "hash", der in einer vorgegebenen Zeit (z.b. 24h) gleich ist. Siehe http://sourceforge.net/projects/modscrambleip/

Vali

Nein, ein Hash reicht nicht, da auch IP-Ranges getestet werden müssen, 24 Stunden nicht reichen und viele andere Probleme auftauchen.
Eine teilweise Alternative wäre eine Zwangsregistrierung; aber das greift viel tiefer in die Privatsphäre der meisten Nutzer ein als die Speicherung der IP: Mit der E-Mail-Adresse kann ich in der Regel den Name herausfinden; mit einer IP-Adresse nicht.

"Mit der E-Mail-Adresse kann ich in der Regel den Name herausfinden; mit einer IP-Adresse nicht."

Aha, also haben die Ermittlungsbehörden Andreas G. auch nicht erwischt?

Gleiches Spiel bei der E-Mail-Adresse: peter.mueller@web.de - da ist der Name klar, bei peter@mueller.de ggf. sogar die komplette Adresse. Sollte Peter Müller allerdings suesserbaer2@web.de benutzen - wie willst Du da da auf den Namen kommen?

Weil viele Anbieter wie z.B. web, gmx und co. eine Registrierung mit Namen und Adresse erfordern und diese Anmeldung dann auch durch senden eines Briefes mit Verifizierungsnummer überprüfen. Mit einem solechen E-Mail-Account kannst du dich z.B. auch bei eBay ohne weitere Verifizierung anmelden.
Die Anbieter wie web.de z.B. geben im Rahmen einer Strafverfolgung ebenjene Adressen auch raus.

MfG
David

@blubb: Was ist denn daran schlimm, wenn die Ermittlungsbehörden im Einzelfall nach einer Straftat u.U. die Möglichkeit haben den Täter zu ermitteln?
Der Webseitenbetreiber kann es nicht, und das ist gut so.

Nicht jeder legt sich zig Wegwerf-Email-Adressen an, und wer das macht kann auch seine IP verschleiern.

@Blubb:

[ ] Ich verstehe, dass ich bei der Polizei arbeiten muss, um IP-Adressen in Realnamen zurückführen zu können.

Denk doch wenigstens ansatzweise darüber nach, was Du erzählst.

@David

Die Verifizierung via Brief hat web.de schon vor Jahren eingestellt. Heute kann man jede beliebige Adresse und jeden beliebigen Namen angeben.

Eine Strafanzeige wird erstattet, nicht "gestellt"!

Ich war und bin einverstanden mit dem Vorgehen im Falle Andreas. Es ist nachvollziehbar, daß der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Forums wie dem Blaster Möglichkeiten haben muß, sich gegen strafrechtlich relevante Äußerungen, die ihn selbst in Mißkredit bringen können, zu wehren. Mit einer Hatz auf mißliebige User hat das rein gar nichts zutun, sondern eher mit der Sicherung des Fortbestands eines solchen Forums. Dass Menschen wie Andreas G., die offenbar nicht einmal in der Lage sind, ihre rechtlichen Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen, die Konsequenzen ihres vorsätzlich störenden bis rechtswidrigen Handelns nach Jahren(!) der Folgenlosigkeit nun einmal in Form einer Geldstrafe zu spüren bekommen, ist in meinen Augen eher als Erziehungs- denn als Strafmaßnahme zu werten. Unschön ist die Sache, wer will schon gern die Staatsanwaltschaft im Haus haben. Aber die Staatsanwaltschaft wäre nicht ins Haus gekommen, hätte Andreas sich nicht mehrere Male den gutmütigen Ermahnungen Alvars widersetzt und so lange weitergemacht, bis jemandem der Geduldsfaden gerissen ist.

Inwiefern und warum hat sich Andreas G. nicht "rechtzeitig an einen Rechtsanwalt gewandt" bzw. wann hat man denn dazu bei einem Strafbefehl überhaupt Gelegenheit?

Warum wurde weiters nicht Einspruch eingelegt, wenn "vor Gericht wahrscheinlich keine 40 Tagessätze zusammen gekommen wären"?

So weit mir bekannt ist, ist das speichern von IP-Adressen in Deutschland verboten. Da mit den vorhandenen Daten keine statistischen Auswertungen vorgenommen worden sind, zählt auch diese "Ausrede" nicht.

Wäre mal interessant was passiert wenn die Gegenseite ihrerseits Klage erhoben hätte gegen den Betreiber dieser Homepage. I just fuckin' live Germany ;)

e.v.o: Du irrst.

@e.v.o: Du irrst Dich.

Warum irre ich mich? Wäre nett wenn ihr das wenigstens mit einem Link untermauern könntet.

http://www.daten-speicherung.de/index.php/berliner-datenschutzbeauftragter-verbietet-ip-logging-auf-webservern-des-bildbloggers-niggemeier/

Das ist nämlich eines dieser Beispiele.

Wirklich verwirrend...

Du gibst Dir die Antwort doch selbst, e.v.o.

Solange der Nutzer auf die Speicherung hingewiesen wird, ist es in Ordnung. Deine Aussage ist also falsch. Das Speichern ist nicht verboten. Es ist verboten, die IP-Adressen zu speichern, ohne den Nutzer darauf hinzuweisen.

So macht es auch der Herr Niggemeier wenn Du mal auf sein Blog gehen würdest und den Text oberhalb des Kommentarfeldes anschaust.

wer ohne non-logging proxy so was im netz schreibt gehört bestraft für seine dummheit und nicht für diese zwei wörter die niemandem schaden.

Es ist nicht nachvollziehbar dass ich wegen einer "verhohnepiepelnden" Äußerung wie: S*eg Heil! Furzgas Heil! vor den Kadi gezerrt wurde. Hier geht es um eine kleingeistige Fehde, die, nicht von mir ausgehend, vom Staate "geahndet" werden soll.

Kennen wir das nicht alles schon?

Peter K. - "Die Leiche" schrieb am 3.02.10 um 12:15 Uhr:

Wer sich über die Denkweise und Gesinnung des users mit dem nickname »Hase«, seit seiner unlängst erfolgten Verurteilung wegen der Verbreitung nationalsozialistischer Symbole im Blaster neuerdings auch als »Andreas« aktiv, einmal ein Bild verschaffen möchte, dem sei hier mal das Stichwort »Börsianer« empfohlen. Ein erheblicher Teil der Einträge dort stammt, wie aus der Autorenangabe ersichtlich, von ihm selbst.

»Hase« bzw. »Andreas« erklärt »Börsianer« auf gleicher Stufe mit Kinderschändern stehend, was noch am harmlosesten sein dürfte, und fordert u.a. dazu auf, die »Börsianer« auf bestialische Weise zu foltern, wahllos mit Maschinengewehren zu erschiessen, grausam zu töten zB bei lebendigem Leib von Krokodilen zerfleischen zu lassen, zu Menschenversuchen zu mißbrauchen, ihre Leichen oder Teile davon sodann zu Seife zu verarbeiten oder gar zu verzehren und dergleichen mehr. Diese Aufforderungen sind teilweise durch linksradikale politische Äusserungen ergänzt.

Ein Großteil dieser Eintragungen unterfällt m.E. § 130 Absatz 1, Ziffer 1 und 2 StGB:

"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis fünf Jahren bestraft."

Da ein Großteil der Einträge mit der Autorenangabe »Hase« gekennzeichneten Einträge widerrum schon mehr als 5 Jahre zurückliegt, dürfte eine evtl. Strafbarkeit zum heutigen Tage bereits verjährt sein. Dies trifft indessen durchaus nicht auf alle Einträge zu.

@ Peter K. : Sehr schönes Text. Danke für die Aufklärung.

@ e.v.o : du irrst dich wirklich!

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