Dragan Espenschied: August 2009 Archive

In dem Abmahnungs-Fall mit Martina Nolte gibt es Neues: Zwischen Mai und Juli war es ruhig, dann schickte ihr Anwalt einen Brief; auf die Antwort unseres Anwalts folgte keine Reaktion und nun erreichte uns eine neue Abmahnung: Diesmal will sie 500 Euro wegen eines Textes, den sie beim Hamburger Abendblatt veröffentlicht hat und den man sich auch mit dem Web-Blaster anschauen kann. Aber der Reihe nach:

Vor einiger Zeit drohte die Wikipedia-Nutzerin Martina Nolte dem Assoziations-Blaster mit der Geltendmachung von Urheberrechtsansprüchen: Weil man im Web-Blaster jede beliebige Webseite anschauen kann – also auch ihre Wikipedia-Profilseite, auf der sie einige Bilder unter der Lizenz CC-BY-SA veröffentlicht hatte – fühlte sie sich in ihren Rechten verletzt. Die vermeintlichen „Kopien“ der Bilder enthielten laut Nolte nicht, wie im Lizenztext vorgeschrieben, einen Hinweis auf ihre Urheberschaft. Damit sei die Lizenz verletzt und eine Lizenzgebühr zu entrichten.

Da der Web-Blaster, wie ein Web-Browser auch, Inhalte so darstellt, wie sie im Web veröffentlicht sind, können natürlich keine Urheberrechtshinweise automatisch in Dokumenten erscheinen, wo niemand welche hingeschrieben hat: Die Wikipedia selbst zeigt Urheber und Lizenzen von Fotos nur, wenn man das Foto anklickt. Der Web-Blaster bildet das genau so ab. Die Abmahnende meinte dazu, bei der Wikipedia würde sie diesen Rechtsverstoß dulden, anderswo nicht. Da die Wikipedia ausdrücklich dazu aufruft, die von den Nutzern erstellte Datenbasis zu kopieren, kann man hier natürlich eine Abmahnfalle vermuten.

Eine Zusammenfassung der alten Vorgänge findet sich unter anderem bei heise online oder im ODEM-Blog sowie bei Thomas Stadler; auch in der Wikipedia gab es mehrere längere Diskussionen dazu, zum Beispiel auf Martina Noltes Benutzerseite, auf der Benutzerseite von Kolossos, beim Kurier, im Diderot-Club II, oder bei den Urheberrechtsfragen. Letztendlich handelt es sich bei Noltes Vorgehen um die praktische Anwendung des Geschäftsmodells von Ralf Roletschek: Bilder in die Wikipedia einstellen, warten bis sie jemand lizensieren möchte (eher selten) oder warten, bis sie jemand beispielsweise zusammen mit einem Wikipedia-Text und inklusive aller Urheberrechtshinweise in eine eigene Website einbaut und dann abmahnen und Lizenzgebühren kassieren. Martina Nolte hat sich dabei auf „Wikipedia-Mirrors“ spezialisiert. Theoretisch ist das ganz lukrativ, solange sich keiner der Abgemahnten wehrt.

 

Nachdem wir Noltes Abmahnung öffentlich gemacht haben, wurden ihre Bilder von Administratoren der deutschen Wikipedia gelöscht und auch nach Löschprüfung nicht wiederhergestellt, ebenso blieb ihre Beschwerde beim Schiedsgericht erfolglos, weil ihre Interpretation der Lizenz CC-BY-SA bzw. die zusätzlichen Forderungen der Namensnennung direkt beim Bild (auch bei Vorschau-Bildern) nicht mit den bei der deutschen Wikipedia zulässigen Lizenzen übereinstimmt. Deswegen hat sie die Bilder nun bei Wikimedia Commons hochgeladen.

Nach ein paar Briefwechseln zwischen ihr und unserem Anwalt Thomas Stadler herrschte ein paar Monate Funkstille.

Am 13.07.2009 erhielt unser Anwalt einen Brief von Noltes Anwalt, indem dieser unter anderem folgendes von sich gab:

In der Literatur wird die Frage, ob es sich beim Laden in den Arbeitsspeicher und dem sog. Mirroring um eine zustimmungspflichtige Vervielfältigungshandlung handelt, parallel zur Vervielfältigungsproblematik bei Computerprogrammen gelöst. Dort vertritt bekanntlich die h. M. die Auffassung, dass bereits das Laden in den Arbeitsspeicher eine solche zustimmungspflichtige Vervielfältigungshandlung darstellt.

[...]

Spätestens durch die Neufassung des § 16 UrhG ist klar, dass eine Vervielfältigungshandlung immer dann vorliegt, wenn Vervielfältigungsstücke des Werkes hergestellt werden, gleichviel, vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zeit. Das bedeutet, dass selbst die kurzzeitige, nicht wahrnehmbare Zwischenspeicherung im Arbeitsspeicher grundsätzlich eine Vervielfältigung i. S. d. § 16 Abs. 1 UrhG darstellt.

Moment: Wen jemand eine Webseite anschauen will, muss sie natürlich in den Arbeitsspeicher des verwendeten Computers geladen werden. Das soll nun illegal sein? Dass Daten auf dem Weg vom Webserver zum Webbrowser dutzendfach in verschiedenste Arbeitsspeicher von Servern, Proxys und Routern geladen werden müssen, damit das Netz überhaupt funktionieren kann, scheint sich noch nicht bis in Abmahnerkreise herumgesprochen zu haben. (Man könnte natürlich auch mal an der Volkshochschule einen Kurs wie „Internet für Senioren“ belegen, dann wüsste man das.)

Thomas Stadler beantwortete das Schreiben folgendermaßen:

Eine Vervielfältigung der Fotos Ihrer Mandantin durch unseren Mandanten findet nicht statt. Es ist vielmehr so, dass der Nutzer die Fotos Ihrer Mandantin von der Originalquelle (Wikipedia) in seine Browseransicht lädt und sie genau so wahrnimmt, wie Ihre Mandantin die Bilder ins Netz gestellt hat. Was unser Mandant macht, ist nämlich gerade kein Mirroring, er speichert die Fotos Ihrer Mandantin nicht.

Sofern sie darauf abstellen wollen, dass der Nutzer, der die Bilder betrachtet, die Dateien kurzzeitig in seinen Arbeitsspeicher lädt, so mag das sein. Dies ist aber nicht die kausale Folge einer Handlung meines Mandanten, sondern ist allein dem Umstand geschuldet, dass Ihre Mandantin selbst die Bilder bei Wikipedia eingestellt hat.

Das klingt einleuchtend und ein weiterer Schriftwechsel mit dem Anwalt blieb seitdem aus.

 

Doch am 17.08.2009 erreichte uns eine weitere Abmahnung von Frau Nolte. Diesmal wieder ohne Anwalt. Nun ist sie auf einen Text aus, den man beim Hamburger Abendblatt nachlesen kann: „Comeback zwischen Grabsteinen“ (Vorsicht beim Anklicken dieses Links, die folgende Webseite wird dann nämlich in den Arbeitsspeicher des Computers geladen!). Natürlich kann der Web-Blaster, wie jeder andere Browser auf der Welt, auch diese Webseite wiedergeben. Frau Nolte verlangt diesmal einen Schadensersatz von 500 Euro für eine „derart eklatante Verletzung“ ihrer Rechte und die „Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung“ ihres Textes. In ihrer Abmahnung sind einige altbekannte Textbausteine enthalten:

Gemäß §§ 97, 101 a UrhG, 242 BGB und §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB sind Sie mir zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verpflichtet.

Ich fordere Sie daher auf, meinen Text unverzüglich zu löschen und die in der Anlage im Entwurf beigefügte strafbewerte Unterlassungserklärung bis spätestens 24.08.2009 (nicht verlängerbare Frist) an mich zurückzusenden.

[Links nachgetragen]

Anders als angegeben lag dieses mal allerdings keine explizite Kostennote dabei, und wie bei der ersten Abmahnung fehlte auch die Angabe einer Rechnungsnummer und ihrer Steuernummer. Zudem ist die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen. Da stellt sich natürlich die Frage, ob sie die Einnahmen durch die Abmahnungen (andere Abgemahnte haben wohl gezahlt) überhaupt korrekt versteuert?


So langsam wird das also sehr kurios, weiss sie doch, dass wir keine Kopie ihres Textes haben und dass höchstens das Abendblatt den Text löschen kann.

Was passiert als nächstes? Wird Nolte es mit einem Youtube-Video oder einem von ihr verfassten Kommentar in einem Blog versuchen? Unter welchen Umständen duldet sie den Rechtsverstoß des Ladens in den Hauptspeicher eines Computers?

 

Unsere Email-Antwort:

Sehr geehrte Frau Nolte,

mit Erstaunen haben wir ihren Brief vom 14. 8. 2009 zur Kenntnis genommen. Unserer Ansicht nach haben wir Ihnen bereits in vorherigen Konversationen per Brief, E-Mail und innerhalb der Wikipedia ausreichend dargelegt, dass der Web-Blaster ihre Rechte nicht verletzt.

Und natürlich wissen sie sicherlich längst selbst, dass wir keine Daten "löschen" können, die nicht auf unseren Servern gespeichert sind. Noch einmal: der Web-Blaster speichert keine Daten, sondern greift in Echtzeit auf die von vom Nutzer eingegebene Adresse zu. Genau wie ein Web-Browser. Wenn ihnen etwas daran liegt, dass ihr Text online nicht mehr abrufbar ist, sollten sie die Redaktion des Hamburger Abendblattes bitten, diesen aus deren Online-Angebot zu entfernen.

Und natürlich wissen Sie ebenso, dass der von ihnen beanstandete Artikel über den Web-Blaster angezeigt wurde, weil sie dessen Adresse (URL) direkt in den Web-Blaster eingegeben haben. Sie haben den Vorgang also selbst veranlasst.


Zu Ihrer Erbauung möchten wir sie außerdem auf die folgenden Dienste hinweisen:

http://translate.google.com/translate?js=y&prev=_t&hl=de&ie=UTF-8&u=http%3A%2F%2Fwww.abendblatt.de%2Fratgeber%2Fwissen%2Fumwelt%2Farticle543315%2FComeback-zwischen-Grabsteinen.html&sl=de&tl=en&history_state0=

http://209.85.129.132/search?q=cache:AY3rwF5icl8J:www.abendblatt.de/ratgeber/wissen/umwelt/article543315/Comeback-zwischen-Grabsteinen.html+Martina+Nolte&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

http://www.warrenb.ca/2005-site/nph-proxy.cgi/000000A/http/www.abendblatt.de/ratgeber/wissen/umwelt/article543315/Comeback-zwischen-Grabsteinen.html

http://anonymouse.org/cgi-bin/anon-www.cgi/http://www.abendblatt.de/ratgeber/wissen/umwelt/article543315/Comeback-zwischen-Grabsteinen.html

http://de.babelfish.yahoo.com/translate_url?doit=done&tt=url&intl=1&fr=bf-home&trurl=http%3A%2F%2Fwww.abendblatt.de%2Fratgeber%2Fwissen%2Fumwelt%2Farticle543315%2FComeback-zwischen-Grabsteinen.html&lp=de_fr&btnTrUrl=%C3%9Cbersetzen

http://assotron.net/bumJXK


Und das ist nur eine kleine Auswahl.

Falls Sie den Firefox-Browser verwenden, können Sie sich hier interessante Addons herunterladen, die Ihren Text noch extremer verändern: http://artzilla.org/

Es gibt unzählige Möglichkeiten, auf frei im Web zugängliche Inhalte zuzugreifen und diese darzustellen. Teilweise ist es sogar unumgänglich, das nicht über den "normalen" Internet-Explorer zu tun, damit Inhalte gewissen Personen überhaupt zugänglich gemacht werden können, zum Beispiel Blinden oder den Bürgern von China oder dem Iran. Suchmaschinen, Übersetzungsdienste und viele Kunstprojekte machen sich diese Eigenschaft des Webs zunutze. Ihre Veröffentlichung auf der Webseite des Hamburger Abendblatts ist frei zugänglich, somit wird darauf zugegriffen, das ist der Sinn einer Veröffentlichung im Web.

Vielleicht wissen sie unsere Bemühungen, ihnen die Funktionsweise des Webs zu erklären, nun endlich zu schätzen, und ziehen ihre Abmahnung zurück. Andernfalls möchten wir sie bitten zukünftig direkt mit unserem Rechtsanwalt Herrn Thomas Stadler zu kommunizieren. Seine Adresse ist ihnen bzw. Ihrem Anwalt Gordon Neumann bekannt.


Mit freundlichen Grüßen,
Dragan Espenschied, für das Assoziations-Blaster-Team

 

Anzeige

Über dieses Archiv

Diese Seite enthält aktuelle Einträge von Dragan Espenschied über August 2009.

Dragan Espenschied: Februar 2009 ist das vorherige Archiv.

Dragan Espenschied: November 2009 ist das nächste Archiv.

Aktuelle Einträge finden Sie auf der Startseite, alle Einträge in den Archiven.

Dragan Espenschied: Monatsarchive

Powered by Movable Type 4.34-de