Gericht: Urheberrechtsverletzung unwahrscheinlich

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Am Mittwoch fand beim Amtsgericht Hamburg die Verhandlung über die angebliche Urheberrechtsverletzung durch den Web-Blaster statt. Es ist (wie in solchen Prozessen üblich) noch keine Entscheidung gefallen, das Gericht sah es aber als sehr unwahrscheinlich an, dass tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Damit ist es im wesentlichen, interessanten und entscheidenden Punkt unserer Ansicht gefolgt. Eine endgültige Entscheidung wird am 12. April verkündet, bis zum ersten April können noch weitere Schriftsätze eingebracht werden.

Die Richterin machte einen kompetenten und vorbereiteten Eindruck. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat sie am Vortag auch selbst den Web-Blaster ausprobiert. Sie machte dann auch schnell deutlich, dass sie eine Urheberrechtsverletzung durch den Web-Blaster für sehr unwahrscheinlich ansieht. Die Klägerin Martina Nolte sieht ihre Rechte verletzt, da der Web-Blaster auch einen Artikel von ihr im Hamburger Abendblatt darstellen kann – wie das ganze Web.

Etwas erschrocken bin ich, als die Richterin das Prinzip des Blasters mit Framing verglich – dann aber gleich klar machte, dass sie zwei Arten von Framing sieht: das Einbinden eines fremden Inhaltes, so dass der wie ein eigener erscheint (was unrechtmäßig wäre) und in der Form, dass er deutlich als fremder Inhalt gekennzeichnet ist. Und letzteres sieht sie beim Web-Blaster als gegeben und nicht als Urheberrechtsverletzung an. Mein Hinweis, dass es sich technisch um ein Proxying handelt wurde ins Protokoll aufgenommen. Die seit etwa 2001 aktuelle Web-Blaster-Version basiert übrigens tatsächlich auf einem Proxy: dem insert_coin-Proxy.

Die Richterin war vorher als Beisitzerin am Landgericht tätig und war dort mit der umstrittenen Entscheidung zur Google-Bildersuche befasst. Dort wurde eine Urheberrechtsverletzung durch Google angenommen. Ende April wird der Bundesgerichtshof als nächste Instanz darüber entscheiden. Noltes Anwalt hat auch auf dieses Urteil Bezug genommen, die Richterin sagte aber, dass dies ein anderer Fall sei: Google speichert die Bilder auf seinen Servern und verkleinert sie. Und der Web-Blaster speichert keine Kopien – auch wenn die Klägerin das anders sieht. Aber in den entscheidenden Punkten dürfte das Gericht uns also Recht geben.

Noltes Anwalt Gordon Neumann war größtenteils relativ sprachlos, auch bei der Frage ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt hat er nicht viel gesagt und nur auf eine noch kommende schriftliche Stellungnahme verwiesen.

Nur in einem Punkt wurde er lauter: er warf mir vor, mit dem Text seiner Mandantin Geld zu verdienen. „Schmarotzertum“ und so. Überzeugend war das aber nicht wirklich …

Teil der Abmahn-Industrie?

Interessant übrigens: Nolte-Anwalt Gordon Neumann hat in der Zwischenzeit eine gemeinsame Kanzlei mit Rechtsanwalt Andreas Will. Dieser ist im Zusammenhang mit der Abmahn-Industrie (Text ursprünglich hier) negativ aufgefallen. So hat er beispielsweise einen Blogger im Auftrag der Journalistin Eva Schweitzer abgemahnt und insgesamt 2.155,00 Euro für Schadensersatz und Anwaltsgebühren gefordert. Schweitzers Verhalten konnte einen dabei vollkommen sprachlos machen.

Dies passt ja perfekt zur Abmahn-Masche von Martina Nolte. Gegenüber mir hat sie bisher zwar noch keine Anwaltskosten geltend gemacht sondern selbst abgemahnt – diese Optimierungsmöglichkeit fällt ja in der Zwischenzeit auch in sich zusammen, aber findigen Anwälten fällt da sicherlich was ein …

 

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2 Kommentare

Ist schon traurig hier in Deutschland das man wegen alles und jedem verklagt wird. Keiner gönnt Erfolg....

Dem kann ich nur zustimmen. Naja es ist aber nicht nur in Deutschland ein Problem mit diesen Dingen USA ist noch krasser..

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