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Am gestrigen 18. August verhandelte das Landgericht Hamburg über die Klage wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung gegen den Web-Blaster. Im Laufe der Verhandlung hat die Klägerin ihre Klage zurückgezogen. Zuvor hat das Gericht deutlich gemacht, dass es eine Urheberrechtsverletzung nicht sieht – diese aber für den Fall, dass auf dem Server des Web-Blasters Kopien der geblasteten Seiten liegen, möglich sein könnte. Um diese Behauptung der Klägerin zu überprüfen, hätte das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben, was für sie mit zusätzlichem Kostenrisiko verbunden wäre.

Daher hat sie ihre Klage zurückgezogen. Für den Blaster ist das in sofern schade, dass es nun kein Urteil gibt – aber der Klägerin hat es ein teures Gutachten erspart. Denn ich bin mir sicher, dass auch ein Gutachter nicht zu dem Schluss gekommen wäre, dass der Web-Blaster fremde Inhalte speichert.

Eine ausführlichere Beschreibung gibt es nebenan im ODEM.blog: Klage gegen den Web-Blaster zurückgezogen

 

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Am Mittwoch fand beim Amtsgericht Hamburg die Verhandlung über die angebliche Urheberrechtsverletzung durch den Web-Blaster statt. Es ist (wie in solchen Prozessen üblich) noch keine Entscheidung gefallen, das Gericht sah es aber als sehr unwahrscheinlich an, dass tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Damit ist es im wesentlichen, interessanten und entscheidenden Punkt unserer Ansicht gefolgt. Eine endgültige Entscheidung wird am 12. April verkündet, bis zum ersten April können noch weitere Schriftsätze eingebracht werden.

Letzten Mittwoch flatterte mir ein Brief von einer Martina N. in den Briefkasten. Der Inhalt war eine Abmahnung, Reaktion bis Freitag erforderlich: Zahlung von 1400 Euro und Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ansonsten droht sie mir mit Anwaltskosten von 30.000 Euro und 28.000 Euro Schadensersatz. Solche Fristen und Summen kennt man meist eher nur von ominösen Abmahnanwälten, die unbedarften Menschen Angst einjagen wollen. Mit dem Unterschied, dass diese dann aber auch eine Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur fristgerechten Kontaktaufnahme angeben …

Passenderweise war ich gar nicht zu Hause: ich war schon seit Dienstag in Berlin, habe auf der Web 2.0-Konferenz re:publica einen Vortrag gehalten. Erst am Wochenende kam ich zurück. Zum Glück war meine Frau zu Hause und hat mir die Abmahnung gescannt. Denn anders als angegeben wurde auch nichts per E-Mail „vorab“ verschickt.

Nach dem ersten Durchlesen war klar: es handelt sich um Unfug. Frau N. ist Wikipedia-Nutzerin und sieht sich in ihren Rechten verletzt, weil der Web-Blaster nicht nur das ganze Web blasten kann (wie auch schon die Deutsche Bahn feststellen durfte), sondern auch die Wikipedia. Und in der Wikipedia hat Frau N. ein paar Fotos hochgeladen. Die meisten werden nur auf ihrer Benutzerseite als Vorschaubild dargestellt, sind also nicht in einen Artikel eingebunden.

Und mit dem Web-Blaster kann man sich nun also auch die Wikipedia und die Benutzerseite von N. wie das ganze Web blasten. Und das sieht die Briefschreiberin  als Urheberrechtsverletzung an – übersieht dabei aber was der Web-Blaster ist: ein alternativer Browser, mit dem man sich Webseiten eben ein wenig anders darstellen lassen kann.

 

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Aber sie hat wohl insgesamt nicht so genau hingeschaut, behauptet sie doch, dass der Blaster 38 URLs mit Bildern von ihr kopiert hätte. Dabei leitet der Web-Blaster bei Bildern und entsprechenden URLs den Nutzer schon immer auf die Original-Seite um. Selbst bei eigenwilliger Auslegung findet da also keinerlei Urheberrechtsverletzung statt. Hier zum selber Ausprobieren, rechts Ausschnitt aus der Abmahnung (Anklicken für Großansicht).

 

Anfangs dachte ich ja noch, es handelt sich um ein Mißverständnis. Daher wollte ich der guten Frau nochmals Gelegenheit bieten, es sich anders zu überlegen – auf meine E-Mail mit naturgemäß verkürzter Frist kam aber keine Antwort. Daher habe ich das ganze meinem Anwalt Thomas Stadler übergeben. Er hat ihr geschrieben:

Es fehlt deshalb bereits an einer urheberrechtlichen Nutzungshandlung, weil unser Mandant mit Hilfe eines Tools lediglich den Zugang zu den Wikipedia-Seiten ermöglicht. Damit vermittelt er im konkreten Fall auch nur den Zugang zu Ihrem Werk, so, wie Sie es selbst bei Wikipedia eingestellt haben. Sie selbst haben die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Wikipedia-Seiten, auf denen Fotos von Ihnen eingebunden sind, auf diese Art und Weise von Internetnutzern abgerufen werden können.

Nachdem Sie Ihre Fotos selbst bei Wikipedia einstellen – unter welcher Lizenz auch immer – müssen Sie die unveränderte Darstellung von Wikipedia-Seiten auch dulden. Sie haben dem durch Einstellung Ihrer Fotos schließlich urheberrechtlich zugestimmt.

Sie verhalten sich also widersprüchlich und treuwidrig, wenn Sie einerseits Fotos bei Wikipedia einstellen und einbinden, die unveränderte Darstellung dessen aber dann unterbinden wollen.

 

Die erste Antwort von Frau N. deutet darauf hin, dass sie die Wikipedia als Einnahmequelle für Lizenzgebühren missbrauchen will. Mehr dazu im passenden Artikel im ODEM-Blog: Abmahnfallen einer Wikipedia-Nutzerin.

 

Nachtrag: Die Briefe von Frau N. habe ich absichtlich nicht im Volltext veröffentlicht, ihr Urheberrecht daran soll ja schließlich nicht verletzt werden.

Nachtrag 2: Es geht die Behauptung herum, es hätte bereits im Februar per E-Mail eine Bitte zur Entfernung der Fotos von der Wikipedia gegeben. Eine solche Bitte gab es nicht. Von einem AOL-Account (!) bekamen wir im Februar eine Nachricht, die ich nun aus dem Spam herausgefischt habe. Darin schreibt Frau N., dass „wir“ sich für „die Verwendung“ der Wikipedia-Inhhalte unter http://de.web-blaster.org/ bedanken würden. Die Wikipedia sei „u.a. für solche Zwecke“ geschaffen worden. Und sie wies darauf hin, dass Name und Logo „der Wikimedia und ihrer Projekte“ geschützt seien, und eine Genehmigung zur Einbindung erforderlich sei. Beim Web-Blaster findet aber gar keine Einbindung statt, aber selbst wenn: natürlich wäre für die Einbindung der Wikipedia keine Genehmigung nötig.

 

Mehr: Abmahnfallen einer Wikipedia-Nutzerin.

Dass uns Spammer mit E-Mails überschütten ist nichts neues – gestern hat alleine mein Spamfilter 4416 Spam-Mails gefressen.

Wenn aber doch mal Spam in meiner Inbox landet, dann setze ich häufig eine Beschwerde beim Provider des Absenders ab. Vor ein paar Tagen hat es einen Kunden von Hosteurope getroffen. Hosteurope gab die Daten der Spambeschwerde inklusive persönlicher Daten an den Spammer weiter (vorsichtig gesagt ist das kein guter Stil, liebe Leute bei Hosteurope!), daraufhin rief der Spammer an:

Das ist kein Spam, nur ein Linktausch-Angebot!

Achso, alles klar, nur ein Linktausch-Angebot. Für irgendeine komische Flirt-Website, Singleparty, eine Heilpraktikerin usw. Also auch noch ein elender Suchmaschinen-Spammer.

Suchmaschinen-Spam? Warum das denn?

Tja, irgendwie hat der Typ es nicht so ganz verstanden, warum sein tolles Angebot Spam war, und warum seine Seiten hoffentlich bald bei Google abgestraft werden. Über meinen Hinweis, sich zumindest mal rechtlichen Rat einzuholen war er doch stark verwundert und fragte, warum man denn nicht anderen Leuten tolle Geschäftsvorschläge schicken dürfe.

Ja, warum denn nicht? Wenn jeder, der irgendwas im Blaster findet, zu dem er uns tolle Geschäftsvorschläge schicken könnte, uns mit einer tollen Mail beglücken würde, dann wären das ja nur ein paar tausen Spams mehr pro Tag …

Nunja, das nächste mal geht sowas zum Anwalt. Nur schade, dass man als Spam-Opfer von den Abmahngebühren keine Einnahmen hat sondern nur das Risiko trägt. Liamara, hättest Du nicht Jura studieren können? ;-)

Apropos Spam: Spam im Blaster

Seit einiger Zeit haben wir ein relativ effektives Anti-Spam-Verfahren für den Blaster selbst implementiert. Gestern wurden im deutschen Blaster 291 Spams geblockt, 685 im englischen. Es sollten keine von Spambots automatisch eingetragenen Spam-Einträge mehr durchkommen, oder?

Vor rund einer Woche bekamen wir Post von der wie eine Behörde wirkenden Firma jugendschutz.net. Mit ihrer aus Textbausteinen bestehenden E-Mail wollte Katja R. uns bitten, den Assoziations-Blaster zu schließen, da dieser eine „offensichtlich schwere Jugendgefährdung“ darstelle. Da es konkret um einen bestimmten Text ging, ließ sie uns netterweise die Wahl, diesen „unzugänglich“ zu machen.

Ich habe dies zum Anlass genommen, mich mal ein wenig genauer mit dieser Firma(!) zu beschäftigen. Im Folgenden werde ich kurz diesen konkreten Fall beschreiben, analysieren was jugendschutz.net ist, was sie machen und was das für das Netz und seine weitere Entwicklung bedeuten kann.

Übersicht

Aus aktuellem Anlaß möchte ich Euch bitten, das Urheberrecht zu beachten. Das heißt: bitte keine fremden Texte in den Blaster kopieren. Das wäre sonst in der Regel eine Urheberrechtsverletzung. Zwar sieht das Telemediengesetz vor, dass wir als Betreiber für Rechtsverletzungen der Nutzer nicht haftbar sind, wenn wir diese beseitigen. Aber dennoch kann sowas für uns Ärger und Arbeit bedeuten.

Zitate sind selbstverständlich erlaubt, das Urheberrecht macht da explizite Ausnahmen. Und da bitte den Urheber nennen.

Hintergrund dieses Aufrufs ist, dass wir heute eine Schadensersatz-Forderung von dem Anwalt eines Autors eines Palindroms erhalten haben, weil dies in den Blaster kopiert wurde. Wie gesagt: wir sind zwar nicht für fremde Texte verantwortlich, aber manche Anwälte kennen sich eben nicht so sehr mit Online-Recht aus ...

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