Zu Hilfe! Eine Mail von der Polizei – in Comic Sans.
Ja, die ist echt. Und schlauerweise stehen die betreffenden URLs auch nicht dabei, soll ich die jetzt aus über einer Million Texte raussuchen?
Am gestrigen 18. August verhandelte das Landgericht Hamburg über die Klage wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung gegen den Web-Blaster. Im Laufe der Verhandlung hat die Klägerin ihre Klage zurückgezogen. Zuvor hat das Gericht deutlich gemacht, dass es eine Urheberrechtsverletzung nicht sieht – diese aber für den Fall, dass auf dem Server des Web-Blasters Kopien der geblasteten Seiten liegen, möglich sein könnte. Um diese Behauptung der Klägerin zu überprüfen, hätte das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben, was für sie mit zusätzlichem Kostenrisiko verbunden wäre.
Daher hat sie ihre Klage zurückgezogen. Für den Blaster ist das in sofern schade, dass es nun kein Urteil gibt – aber der Klägerin hat es ein teures Gutachten erspart. Denn ich bin mir sicher, dass auch ein Gutachter nicht zu dem Schluss gekommen wäre, dass der Web-Blaster fremde Inhalte speichert.
Eine ausführlichere Beschreibung gibt es nebenan im ODEM.blog: Klage gegen den Web-Blaster zurückgezogen
Am Mittwoch fand beim Amtsgericht Hamburg die Verhandlung über die angebliche Urheberrechtsverletzung durch den Web-Blaster statt. Es ist (wie in solchen Prozessen üblich) noch keine Entscheidung gefallen, das Gericht sah es aber als sehr unwahrscheinlich an, dass tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Damit ist es im wesentlichen, interessanten und entscheidenden Punkt unserer Ansicht gefolgt. Eine endgültige Entscheidung wird am 12. April verkündet, bis zum ersten April können noch weitere Schriftsätze eingebracht werden.
Die Dame, die uns schon mal wegen dem Web-Blaster im Zusammenhang mit ihren Fotos in der Wikipedia erfolglos abgemahnt hat, hat nun eine Klage eingereicht.
Details finden sich bei Klage gegen Web-Blaster: Lizenzgebühren für die Anzeige von Webseiten? und bei „Traffic-Klau“: Letzte Schriftwechsel vor der Web-Blaster-Verhandlung.
Die Verhandlung findet am kommenden
Mittwoch, den 10.2. 2010 um 11:45 Uhr, Sitzungssaal A005
im Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
statt. Die Verhandlung ist öffentlich.
Ein paar alte Hintergründe gibt es im Artikel Neues von der ehemaligen Wikipedia-Bilder-Abmahnerin.
Mittwoch, 4. November
19.30 Uhr, Mörike-Kabinett, Stadtbücherei Stuttgart
Tell.net: 10 Jahre Assoziations-Blaster
Ein Klassiker der deutschen Netzliteratur aus Stuttgart feiert Geburtstag
Der Assoziations-Blaster ist Verlinkungsmeister, Anführer der Google-Trefferlisten, Hüter von fast einer Million Textbeiträgen und eines der bekanntesten deutschsprachigen Netzliteraturprojekte. Alvar Freude und Dragan Espenschied, Netzkünstler und Schöpfer des „Blasters“, feiern Geburtstag und erzählen über die Wechselwirkung ihres Projektes mit der sich verändernden Kultur des Internets. Sie zeigen, welche Visionen vom „Netz“ Wirklichkeit wurden und welche es vielleicht noch werden. Exklusiv vorgestellt wird an diesem Abend auch die neue Version des Assoziations-Blasters. Eintritt: € 4,-/ 3,-
In den letzten Wochen hat ein Strafbefehl gegen einen Blaster-User im Forum für Aufregung gesorgt. „Hase“ alias Andreas G. hatte diesen erhalten, nachdem ein anderer Nutzer (Thorsten G.) gegen ihn Strafanzeige gestellt hat.
Eins vorweg: nein, auch in Zukunft muss kein Blaster-User damit rechnen, von missgünstigen Mitusern vor die Staatsanwaltschaft gezogen zu werden.
In dem Abmahnungs-Fall mit Martina Nolte gibt es Neues: Zwischen Mai und Juli war es ruhig, dann schickte ihr Anwalt einen Brief; auf die Antwort unseres Anwalts folgte keine Reaktion und nun erreichte uns eine neue Abmahnung: Diesmal will sie 500 Euro wegen eines Textes, den sie beim Hamburger Abendblatt veröffentlicht hat und den man sich auch mit dem Web-Blaster anschauen kann. Aber der Reihe nach:
Vor einiger Zeit drohte die Wikipedia-Nutzerin Martina Nolte dem Assoziations-Blaster mit der Geltendmachung von Urheberrechtsansprüchen: Weil man im Web-Blaster jede beliebige Webseite anschauen kann – also auch ihre Wikipedia-Profilseite, auf der sie einige Bilder unter der Lizenz CC-BY-SA veröffentlicht hatte – fühlte sie sich in ihren Rechten verletzt. Die vermeintlichen „Kopien“ der Bilder enthielten laut Nolte nicht, wie im Lizenztext vorgeschrieben, einen Hinweis auf ihre Urheberschaft. Damit sei die Lizenz verletzt und eine Lizenzgebühr zu entrichten.
Da der Web-Blaster, wie ein Web-Browser auch, Inhalte so darstellt, wie sie im Web veröffentlicht sind, können natürlich keine Urheberrechtshinweise automatisch in Dokumenten erscheinen, wo niemand welche hingeschrieben hat: Die Wikipedia selbst zeigt Urheber und Lizenzen von Fotos nur, wenn man das Foto anklickt. Der Web-Blaster bildet das genau so ab. Die Abmahnende meinte dazu, bei der Wikipedia würde sie diesen Rechtsverstoß dulden, anderswo nicht. Da die Wikipedia ausdrücklich dazu aufruft, die von den Nutzern erstellte Datenbasis zu kopieren, kann man hier natürlich eine Abmahnfalle vermuten.
Eine Zusammenfassung der alten Vorgänge findet sich unter anderem bei heise online oder im ODEM-Blog sowie bei Thomas Stadler; auch in der Wikipedia gab es mehrere längere Diskussionen dazu, zum Beispiel auf Martina Noltes Benutzerseite, auf der Benutzerseite von Kolossos, beim Kurier, im Diderot-Club II, oder bei den Urheberrechtsfragen. Letztendlich handelt es sich bei Noltes Vorgehen um die praktische Anwendung des Geschäftsmodells von Ralf Roletschek: Bilder in die Wikipedia einstellen, warten bis sie jemand lizensieren möchte (eher selten) oder warten, bis sie jemand beispielsweise zusammen mit einem Wikipedia-Text und inklusive aller Urheberrechtshinweise in eine eigene Website einbaut und dann abmahnen und Lizenzgebühren kassieren. Martina Nolte hat sich dabei auf „Wikipedia-Mirrors“ spezialisiert. Theoretisch ist das ganz lukrativ, solange sich keiner der Abgemahnten wehrt.
Nachdem wir Noltes Abmahnung öffentlich gemacht haben, wurden ihre Bilder von Administratoren der deutschen Wikipedia gelöscht und auch nach Löschprüfung nicht wiederhergestellt, ebenso blieb ihre Beschwerde beim Schiedsgericht erfolglos, weil ihre Interpretation der Lizenz CC-BY-SA bzw. die zusätzlichen Forderungen der Namensnennung direkt beim Bild (auch bei Vorschau-Bildern) nicht mit den bei der deutschen Wikipedia zulässigen Lizenzen übereinstimmt. Deswegen hat sie die Bilder nun bei Wikimedia Commons hochgeladen.
Nach ein paar Briefwechseln zwischen ihr und unserem Anwalt Thomas Stadler herrschte ein paar Monate Funkstille.
Am 13.07.2009 erhielt unser Anwalt einen Brief von Noltes Anwalt, indem dieser unter anderem folgendes von sich gab:
In der Literatur wird die Frage, ob es sich beim Laden in den Arbeitsspeicher und dem sog. Mirroring um eine zustimmungspflichtige Vervielfältigungshandlung handelt, parallel zur Vervielfältigungsproblematik bei Computerprogrammen gelöst. Dort vertritt bekanntlich die h. M. die Auffassung, dass bereits das Laden in den Arbeitsspeicher eine solche zustimmungspflichtige Vervielfältigungshandlung darstellt.
[...]
Spätestens durch die Neufassung des § 16 UrhG ist klar, dass eine Vervielfältigungshandlung immer dann vorliegt, wenn Vervielfältigungsstücke des Werkes hergestellt werden, gleichviel, vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zeit. Das bedeutet, dass selbst die kurzzeitige, nicht wahrnehmbare Zwischenspeicherung im Arbeitsspeicher grundsätzlich eine Vervielfältigung i. S. d. § 16 Abs. 1 UrhG darstellt.
Moment: Wen jemand eine Webseite anschauen will, muss sie natürlich in den Arbeitsspeicher des verwendeten Computers geladen werden. Das soll nun illegal sein? Dass Daten auf dem Weg vom Webserver zum Webbrowser dutzendfach in verschiedenste Arbeitsspeicher von Servern, Proxys und Routern geladen werden müssen, damit das Netz überhaupt funktionieren kann, scheint sich noch nicht bis in Abmahnerkreise herumgesprochen zu haben. (Man könnte natürlich auch mal an der Volkshochschule einen Kurs wie „Internet für Senioren“ belegen, dann wüsste man das.)
Thomas Stadler beantwortete das Schreiben folgendermaßen:
Eine Vervielfältigung der Fotos Ihrer Mandantin durch unseren Mandanten findet nicht statt. Es ist vielmehr so, dass der Nutzer die Fotos Ihrer Mandantin von der Originalquelle (Wikipedia) in seine Browseransicht lädt und sie genau so wahrnimmt, wie Ihre Mandantin die Bilder ins Netz gestellt hat. Was unser Mandant macht, ist nämlich gerade kein Mirroring, er speichert die Fotos Ihrer Mandantin nicht.
Sofern sie darauf abstellen wollen, dass der Nutzer, der die Bilder betrachtet, die Dateien kurzzeitig in seinen Arbeitsspeicher lädt, so mag das sein. Dies ist aber nicht die kausale Folge einer Handlung meines Mandanten, sondern ist allein dem Umstand geschuldet, dass Ihre Mandantin selbst die Bilder bei Wikipedia eingestellt hat.
Das klingt einleuchtend und ein weiterer Schriftwechsel mit dem Anwalt blieb seitdem aus.
Doch am 17.08.2009 erreichte uns eine weitere Abmahnung von Frau Nolte. Diesmal wieder ohne Anwalt. Nun ist sie auf einen Text aus, den man beim Hamburger Abendblatt nachlesen kann: „Comeback zwischen Grabsteinen“ (Vorsicht beim Anklicken dieses Links, die folgende Webseite wird dann nämlich in den Arbeitsspeicher des Computers geladen!). Natürlich kann der Web-Blaster, wie jeder andere Browser auf der Welt, auch diese Webseite wiedergeben. Frau Nolte verlangt diesmal einen Schadensersatz von 500 Euro für eine „derart eklatante Verletzung“ ihrer Rechte und die „Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung“ ihres Textes. In ihrer Abmahnung sind einige altbekannte Textbausteine enthalten:
Gemäß §§ 97, 101 a UrhG, 242 BGB und §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB sind Sie mir zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verpflichtet.
Ich fordere Sie daher auf, meinen Text unverzüglich zu löschen und die in der Anlage im Entwurf beigefügte strafbewerte Unterlassungserklärung bis spätestens 24.08.2009 (nicht verlängerbare Frist) an mich zurückzusenden.
[Links nachgetragen]
Anders als angegeben lag dieses mal allerdings keine explizite Kostennote dabei, und wie bei der ersten Abmahnung fehlte auch die Angabe einer Rechnungsnummer und ihrer Steuernummer. Zudem ist die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen. Da stellt sich natürlich die Frage, ob sie die Einnahmen durch die Abmahnungen (andere Abgemahnte haben wohl gezahlt) überhaupt korrekt versteuert?
So langsam wird das also sehr kurios, weiss sie doch, dass wir keine Kopie ihres Textes haben und dass höchstens das Abendblatt den Text löschen kann.
Was passiert als nächstes? Wird Nolte es mit einem Youtube-Video oder einem von ihr verfassten Kommentar in einem Blog versuchen? Unter welchen Umständen duldet sie den Rechtsverstoß des Ladens in den Hauptspeicher eines Computers?
Unsere Email-Antwort:
Sehr geehrte Frau Nolte,
mit Erstaunen haben wir ihren Brief vom 14. 8. 2009 zur Kenntnis genommen. Unserer Ansicht nach haben wir Ihnen bereits in vorherigen Konversationen per Brief, E-Mail und innerhalb der Wikipedia ausreichend dargelegt, dass der Web-Blaster ihre Rechte nicht verletzt.
Und natürlich wissen sie sicherlich längst selbst, dass wir keine Daten "löschen" können, die nicht auf unseren Servern gespeichert sind. Noch einmal: der Web-Blaster speichert keine Daten, sondern greift in Echtzeit auf die von vom Nutzer eingegebene Adresse zu. Genau wie ein Web-Browser. Wenn ihnen etwas daran liegt, dass ihr Text online nicht mehr abrufbar ist, sollten sie die Redaktion des Hamburger Abendblattes bitten, diesen aus deren Online-Angebot zu entfernen.
Und natürlich wissen Sie ebenso, dass der von ihnen beanstandete Artikel über den Web-Blaster angezeigt wurde, weil sie dessen Adresse (URL) direkt in den Web-Blaster eingegeben haben. Sie haben den Vorgang also selbst veranlasst.
Zu Ihrer Erbauung möchten wir sie außerdem auf die folgenden Dienste hinweisen:
http://translate.google.com/translate?js=y&prev=_t&hl=de&ie=UTF-8&u=http%3A%2F%2Fwww.abendblatt.de%2Fratgeber%2Fwissen%2Fumwelt%2Farticle543315%2FComeback-zwischen-Grabsteinen.html&sl=de&tl=en&history_state0=
http://209.85.129.132/search?q=cache:AY3rwF5icl8J:www.abendblatt.de/ratgeber/wissen/umwelt/article543315/Comeback-zwischen-Grabsteinen.html+Martina+Nolte&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
http://www.warrenb.ca/2005-site/nph-proxy.cgi/000000A/http/www.abendblatt.de/ratgeber/wissen/umwelt/article543315/Comeback-zwischen-Grabsteinen.html
http://anonymouse.org/cgi-bin/anon-www.cgi/http://www.abendblatt.de/ratgeber/wissen/umwelt/article543315/Comeback-zwischen-Grabsteinen.html
http://de.babelfish.yahoo.com/translate_url?doit=done&tt=url&intl=1&fr=bf-home&trurl=http%3A%2F%2Fwww.abendblatt.de%2Fratgeber%2Fwissen%2Fumwelt%2Farticle543315%2FComeback-zwischen-Grabsteinen.html&lp=de_fr&btnTrUrl=%C3%9Cbersetzen
http://assotron.net/bumJXK
Und das ist nur eine kleine Auswahl.
Falls Sie den Firefox-Browser verwenden, können Sie sich hier interessante Addons herunterladen, die Ihren Text noch extremer verändern: http://artzilla.org/
Es gibt unzählige Möglichkeiten, auf frei im Web zugängliche Inhalte zuzugreifen und diese darzustellen. Teilweise ist es sogar unumgänglich, das nicht über den "normalen" Internet-Explorer zu tun, damit Inhalte gewissen Personen überhaupt zugänglich gemacht werden können, zum Beispiel Blinden oder den Bürgern von China oder dem Iran. Suchmaschinen, Übersetzungsdienste und viele Kunstprojekte machen sich diese Eigenschaft des Webs zunutze. Ihre Veröffentlichung auf der Webseite des Hamburger Abendblatts ist frei zugänglich, somit wird darauf zugegriffen, das ist der Sinn einer Veröffentlichung im Web.
Vielleicht wissen sie unsere Bemühungen, ihnen die Funktionsweise des Webs zu erklären, nun endlich zu schätzen, und ziehen ihre Abmahnung zurück. Andernfalls möchten wir sie bitten zukünftig direkt mit unserem Rechtsanwalt Herrn Thomas Stadler zu kommunizieren. Seine Adresse ist ihnen bzw. Ihrem Anwalt Gordon Neumann bekannt.
Mit freundlichen Grüßen,
Dragan Espenschied, für das Assoziations-Blaster-Team
Letzten Mittwoch flatterte mir ein Brief von einer Martina N. in den Briefkasten. Der Inhalt war eine Abmahnung, Reaktion bis Freitag erforderlich: Zahlung von 1400 Euro und Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ansonsten droht sie mir mit Anwaltskosten von 30.000 Euro und 28.000 Euro Schadensersatz. Solche Fristen und Summen kennt man meist eher nur von ominösen Abmahnanwälten, die unbedarften Menschen Angst einjagen wollen. Mit dem Unterschied, dass diese dann aber auch eine Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur fristgerechten Kontaktaufnahme angeben …
Passenderweise war ich gar nicht zu Hause: ich war schon seit Dienstag in Berlin, habe auf der Web 2.0-Konferenz re:publica einen Vortrag gehalten. Erst am Wochenende kam ich zurück. Zum Glück war meine Frau zu Hause und hat mir die Abmahnung gescannt. Denn anders als angegeben wurde auch nichts per E-Mail „vorab“ verschickt.
Nach dem ersten Durchlesen war klar: es handelt sich um Unfug. Frau N. ist Wikipedia-Nutzerin und sieht sich in ihren Rechten verletzt, weil der Web-Blaster nicht nur das ganze Web blasten kann (wie auch schon die Deutsche Bahn feststellen durfte), sondern auch die Wikipedia. Und in der Wikipedia hat Frau N. ein paar Fotos hochgeladen. Die meisten werden nur auf ihrer Benutzerseite als Vorschaubild dargestellt, sind also nicht in einen Artikel eingebunden.
Und mit dem Web-Blaster kann man sich nun also auch die Wikipedia und die Benutzerseite von N. wie das ganze Web blasten. Und das sieht die Briefschreiberin als Urheberrechtsverletzung an – übersieht dabei aber was der Web-Blaster ist: ein alternativer Browser, mit dem man sich Webseiten eben ein wenig anders darstellen lassen kann.
Aber sie hat wohl insgesamt nicht so genau hingeschaut, behauptet sie doch, dass der Blaster 38 URLs mit Bildern von ihr kopiert hätte. Dabei leitet der Web-Blaster bei Bildern und entsprechenden URLs den Nutzer schon immer auf die Original-Seite um. Selbst bei eigenwilliger Auslegung findet da also keinerlei Urheberrechtsverletzung statt. Hier zum selber Ausprobieren, rechts Ausschnitt aus der Abmahnung (Anklicken für Großansicht).
Anfangs dachte ich ja noch, es handelt sich um ein Mißverständnis. Daher wollte ich der guten Frau nochmals Gelegenheit bieten, es sich anders zu überlegen – auf meine E-Mail mit naturgemäß verkürzter Frist kam aber keine Antwort. Daher habe ich das ganze meinem Anwalt Thomas Stadler übergeben. Er hat ihr geschrieben:
Es fehlt deshalb bereits an einer urheberrechtlichen Nutzungshandlung, weil unser Mandant mit Hilfe eines Tools lediglich den Zugang zu den Wikipedia-Seiten ermöglicht. Damit vermittelt er im konkreten Fall auch nur den Zugang zu Ihrem Werk, so, wie Sie es selbst bei Wikipedia eingestellt haben. Sie selbst haben die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Wikipedia-Seiten, auf denen Fotos von Ihnen eingebunden sind, auf diese Art und Weise von Internetnutzern abgerufen werden können.
Nachdem Sie Ihre Fotos selbst bei Wikipedia einstellen – unter welcher Lizenz auch immer – müssen Sie die unveränderte Darstellung von Wikipedia-Seiten auch dulden. Sie haben dem durch Einstellung Ihrer Fotos schließlich urheberrechtlich zugestimmt.
Sie verhalten sich also widersprüchlich und treuwidrig, wenn Sie einerseits Fotos bei Wikipedia einstellen und einbinden, die unveränderte Darstellung dessen aber dann unterbinden wollen.
Die erste Antwort von Frau N. deutet darauf hin, dass sie die Wikipedia als Einnahmequelle für Lizenzgebühren missbrauchen will. Mehr dazu im passenden Artikel im ODEM-Blog: Abmahnfallen einer Wikipedia-Nutzerin.
Nachtrag: Die Briefe von Frau N. habe ich absichtlich nicht im Volltext veröffentlicht, ihr Urheberrecht daran soll ja schließlich nicht verletzt werden.
Nachtrag 2: Es geht die Behauptung herum, es hätte bereits im Februar per E-Mail eine Bitte zur Entfernung der Fotos von der Wikipedia gegeben. Eine solche Bitte gab es nicht. Von einem AOL-Account (!) bekamen wir im Februar eine Nachricht, die ich nun aus dem Spam herausgefischt habe. Darin schreibt Frau N., dass „wir“ sich für „die Verwendung“ der Wikipedia-Inhhalte unter http://de.web-blaster.org/ bedanken würden. Die Wikipedia sei „u.a. für solche Zwecke“ geschaffen worden. Und sie wies darauf hin, dass Name und Logo „der Wikimedia und ihrer Projekte“ geschützt seien, und eine Genehmigung zur Einbindung erforderlich sei. Beim Web-Blaster findet aber gar keine Einbindung statt, aber selbst wenn: natürlich wäre für die Einbindung der Wikipedia keine Genehmigung nötig.
Ihr erinnert euch doch noch an unser Gewinnspiel? Wir haben viele keine Mühen gescheut und endlich ein paar Gewinner ermittelt.
Zunächst jedoch: Danke an alle Teilnehmer! Eure Listen waren bei jedem ein Ausdruck dessen, was euch am Blaster gefällt, und das finden wir toll. Weil aber nun mal nicht alle die extrem coolen Blaster-Devotionalien gewinnen können, mussten wir uns auf vier Gewinner beschränken. Aufgrund der Kommentare zu den einzelnen, ausgewählten Beiträgen verleihen wir
platy pus
baumhaus
mcnep und
Albrecht Föhl
jeweils den Titel "Jubliäums-Blaster-Star". Will sagen, ihr habt gewonnen! Juhu! Und was? Das werdet ihr dann eines schönen Tages sehen. Bis dahin könnt ihr uns schon mal eure Adressen schicken...
Aber keiner der Teilnehmer muss nun weinen. Wir basteln intensiv an den Trostpreisen - es kommt also auch für euch noch etwas! Und: jeder Teilnehmer erhält (eines schönen Tages, ihr wisst schon) Zugang zu Blaster 3.0 als Beta-Tester. Ist das nix?
In dem Sinne: herzlichen Glückwunsch! Und danke für eure Blaster-Leidenschaft!
Wir hatten gestern Abend einen Server-Ausfall, aber in der Zwischenzeit solle alles wieder gehen.
Wenn irgendetwas fehlerhaft sein sollte, bitte Meldung per E-Mail.